Aufnahmebedingungen

Gemeinsam mit den Kindern und Eltern wird der Hilfebedarf des Kindes durch die BezirkssozialarbeiterInnen im Jugendamt ermittelt und schriftlich im Hilfeplan festgelegt.

Der Hilfeplan, in dem die Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung §27 in Verbindung mit §32 SGB VIII) festgelegt wurde, ist Vorraussetzung für eine Aufnahme in unserer Einrichtung.

Die Vermittlungsstellen der Sozailbürgerhäuser schlagen die Kinder vor. Nach einer Vorstellung und einem Probetag wird gemeinsam mit den Eltern entschieden, ob das Kind aufgenommen wird.

Die Kostenübernahme erfolgt bei entsprechendem Hilfebedarf durch das Stadtjugendamt München oder die zuständigen Kreisjugendämter.

Während der Betreuungszeit dient der Hilfeplan als Ziel- und Maßnahmenorientierung und wird regelmäßig überprüft.