Das zuständige Sozialbürgerhaus muss am Aufnahmeprozess beteiligt sein.
Die (drohende) seelische Behinderung zeigt sich in unterschiedlichen Bereichen und Störungsbildern. Diese können u. A. sein:
- Aufmerksamkeitsschwächen/-störungen
- ADS/ADHS
- Wahrnehmungsstörungen
- Selbstwertproblematiken
- Aggressionen
- Ängste, Verunsicherungen
- Anpassungsschwierigkeiten, soziale und emotionale Isolation
- Verweigerungsverhalten
- Entwicklungsverzögerungen
- Sprachstörungen
- Teilleistungsstörungen
- Leistungs-/Schulversagen
- Lernstörungen/-behinderungen
- Legasthenie/ Dyskalkulie
- Defizite in der Fein- und Grobmotorik
- Psychiatrische Auffälligkeiten (z.B. Tics, depressive Verhaltensweisen)
- Auffälliges Spielverhalten
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten
- Psychosomatische Symptome (z.B. Essstörungen, Schlafstörungen, Einnässen, Allergien)