Aufnahmebedingungen

Die Christophorus Schule nimmt Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung nach § 19 und 20 BayEUG, die nach dem Lehrplan der Grund- und Mittelschule unterrichtet werden, auf. Ihre Schullaufbahn gestaltet sich so schwierig, dass sie an einer Regelschule auch mit mobiler sonderpädagogischer Unterstützung nicht verbleiben können. Die Schüler/innen zeigen komplexe, tief greifende Schul- und Verhaltensprobleme.

 

Schulanmeldung 1. Klasse

Die Anmeldung muss bis spätestens Ende Januar erfolgen.

Ein ausführlicher Gesprächstermin zwischen Jugendhilfe - Schule - Elternhaus wird vereinbart. Der zukünftige Erstklässler / die Erstklässlerin müssen auch zum Gesprächstermin anwesend sein.

 

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen und Voraussetzungen erforderlich: 

  • Aktuelles kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten mit Gewährung von Eingliederungshilfen gem. § 35a
  • Schweigepflichtentbindung für zuständige Mitarbeiter der Vorschuleinrichtung des Kindes -> Schweigepflichtsentbindung
  • ausgefüllter Schülerbogen -> Schülerbogen
  • Beantragung eines HPT-Platzes beim zuständigen Sozialbürgerhaus 
  • Einverständnis aller Erziehungsberechtigten

 

Nach Eingang der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen!

 

Achtung: Ein Schulplatz bedeutet im Rahmen unseres Konzeptes auch immer den Besuch unserer hausinternen heilpädagogischen Tagesstätte am Nachmittag.

 

Anmeldungen, die nach dem Januar des laufenden Schuljahres eingehen, können nicht mehr mit Sicherheit bearbeitet werden.

 

Bitte melden Sie sich auch bei den entsprechenden, anderen Förderzentren an. 

 

 

Schulplatzanfragen können unter 089-9914880 gestellt werden.